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Allgemeine Geschäftsbedingungen für MM&K Umzüge

1. Leistungen

1.1 Der Möbelspediteur verpflichtet sich, seine Dienste mit größter Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Absenders durchzuführen. Die Vergütung erfolgt gemäß dem vereinbarten Entgelt.
1.2 Sollten unvorhergesehene Kosten im Rahmen der Vertragsleistung entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen, sofern der Möbelspediteur diese Ausgaben als notwendig erachtet.
1.3 Bei einer Erweiterung des Leistungsumfangs durch den Absender nach Vertragsabschluss, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten angemessen in Rechnung gestellt.
1.4 Das Personal des Möbelspediteurs ist ohne anderslautende Vereinbarung nicht berechtigt, Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstige Installationsarbeiten durchzuführen.
1.5 Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs hinzuziehen.

2. Trinkgelder

Trinkgelder sind nicht Teil des Rechnungsbetrages und werden separat behandelt.

3. Erstattung der Umzugskosten

Der Absender kann gegenüber Dritten (z.B. Dienststellen oder Arbeitgebern) Ansprüche auf Umzugskostenvergütung geltend machen. Diese Dritten sind angewiesen, die vereinbarte Umzugskostenvergütung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen.

4. Transportsicherungen und Hinweispflicht

4.1 Der Absender ist verantwortlich, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, für den Transport fachgerecht zu sichern.
4.2 Der Möbelspediteur ist nicht verpflichtet, die Transportsicherung zu überprüfen.
4.3 Bei gefährlichen Gütern muss der Absender die Art der Gefahr rechtzeitig dem Möbelspediteur melden.

5. Haftung

5.1 Der Absender kann eine Transportversicherung abschließen. Schadensmeldungen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich innerhalb 3 Werktage nach dem Umzugstag eingereicht werden.

6. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes muss der Absender überprüfen, dass keine Gegenstände versehentlich mitgenommen oder vergessen wurden.

7. Fälligkeit des Entgelts

7.1 Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung und bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung in bar oder gleichwertigen Zahlungsmitteln zu bezahlen.
7.2 Bei Nichtzahlung kann der Möbelspediteur das Umzugsgut anhalten oder einlagern. § 419 HGB findet Anwendung.
7.3 Bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Umzugstermins wird Schadenersatz fällig: 33% des Auftragswerts bei Absage 14 Werktage vorher, 66% bei 7 Werktagen und 100% bei weniger als 5 Tagen.

8. Lagerung

8.1 Der Lagerhalter darf die Legitimation des Einlagerers überprüfen.
8.2 Das Lagergeld ist monatlich im Voraus zu zahlen. Bei Nichtzahlung darf der Spediteur die Güter verkaufen.
8.3 Bei Verträgen mit Nicht-Verbrauchern gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports.

9. Rücktritt und Kündigung

9.1 Ein Umzug ist eine Dienstleistung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
9.2 Die relevanten Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff. BGB gelten bei Kündigung oder Rücktritt.

10. Gerichtsstand

10.1 Für Vollkaufleute ist das Gericht am Standort des Möbelspediteurs zuständig.
10.2 Bei Nicht-Vollkaufleuten gilt dies nur, wenn der Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt wurde oder unbekannt ist.

11. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

12. Datenschutz

Kundendaten werden nur zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Auftragsabwicklung und Bezahlung werden die Daten gesperrt und später gelöscht.

13. Abtretung

Der Möbelspediteur tritt auf Verlangen die Rechte aus der Versicherung an den Berechtigten ab.

14. Abtragung und Kubikmeter

14.1 Mehrkosten entstehen, wenn der Abtrageweg länger als vereinbart ist oder die Kubikmeterzahl höher als im Vertrag festgelegt. Diese müssen im Vertrag festgehalten werden. Bei Missachtung der Bedingungen am Umzugstag kann der Auftrag nur gegen Aufpreis oder mit mehr Personal durchgeführt werden.

15. Anfahrtskosten bei Nichtzustandekommen des Vertrages

15.1 Sollte kein Vertrag zustande kommen und ein Besichtigungstermin vor Ort bereits stattgefunden haben, wird eine pauschale Anfahrtsgebühr von mindestens 79,00 € erhoben.
15.2 Die pauschale Anfahrtsgebühr ist unabhängig vom Ergebnis der Besichtigung oder weiteren Vertragsverhandlungen und dient zur Deckung der entstandenen Kosten.
15.3 Die Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Besichtigungstermin zur Zahlung fällig.

16. Kostenvoranschlag und Endabrechnung

16.1 Sofern nicht im Vertrag ein Festpreis vereinbart wurde, gilt der Kostenvoranschlag als vorläufig. Die Endrechnung kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen um maximal 20% vom Kostenvoranschlag abweichen.

Kontakt


MM&K Umzüge
Manan Usman
Am Pulverbach 8
33803 Steinhagen
Tel.: +49 5204 8900934
Mobil: +49 15224489860
E-Mail: info@mmundkumzuege.de